Golden Life Trading S.L.

Allgemeine Vertragsbedingungen

(nachfolgend: AVB)

I. Einführungsbestimmungen

Das Golden Life Trading S.L. – nachfolgend: Gesellschaft (Adresse: Spanien, 28001 Madrid, Calle Velzquez 15. I. DCH) – zielt darauf ab, die Mission des Apesyto Systems zu erfüllen, indem ein TUDATOS KÖZÖSSÉGI KLUB erstellt wird. Menschen, die sich der Apesyto System-Community, – nachfolgend: Partner, anschließen, gehen auf einem Weg, der eine echte Veränderung im Leben eines jeden Menschen bewirken kann, wenn sie auf ihrer eigenen Haut erleben, wie es ist, etwas zu tun, das sie zuvor für unmöglich gehalten haben. Der Lohn, der Stolz, die grenzenlose Freude und das Glücksgefühl über den Erfolg, dass er es geschafft hat, er war in der Lage, es zu tun!

UNSERE MISSION: Die Einführung des Apesyto Systems in die Welt durch die Schaffung und Anwendung eines bewussten Community-Club-Modells, das Community-Mitglieder und Partner zu materielle Fülle, spirituelle Erfüllung und einem langen, gesunden Leben verhilft.

Der Zweck dieser AVB und ihrer aufgeschlüsselten Anhänge (nachfolgend zusammenfassend: AVB) besteht darin, die wesentlichen Vertragsbedingungen zwischen der Gesellschaft und den Partnern, den von den Partnern einzuhaltenden Geschäftsstandard, die Rechte der Parteien und der Vertragsparteien, die ihnen obliegenden Verpflichtungen, die Fälle der Vertragsbeendigung festzulegen. Die Partner sind im Rahmen ihres Verfahrens verpflichtet, alle Bestimmungen und Bedingungen dieser AVB sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten (national) und der örtlichen Behörden einzuhalten. Die Gesellschaft informiert die Partner darüber, dass die Gesellschaft die Verordnungen der AVB in eigener Kompetenz zu jeder Zeit, einseitig ändern kann. Die Gesellschaft informiert die Partner darüber, dass die erfolgreiche Registrierung aufgrund dieser AVB und die Annahme der AVB auch bedeutet, dass der Partner der Gesellschaft zustimmt, die AVB wie oben beschrieben zum von ihm bestimmten Zeitpunkt einseitig zu ändern. Bei erfolgreicher Registrierung und Annahme der AVB nimmt der Partner zur Kenntnis, dass jede Änderung der AVB mit der Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Gesellschaft (apesyto.com) wirksam wird.

Die Gesellschaft erklärt ausdrücklich, dass sie keine finanziellen Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Ownership Loyalty-Programm durchführt. Grundlage seines Geschäfts ist der Verkauf von Club-Rabattkarten. Die Gesellschaft bietet freien Zugang zum Incentive-Programm, das im Zusammenhang mit dem Loyalitätsprogramm angewendet wird. Während der Teilnahme am Programm erfolgt keine externe Zahlung, kein Umtausch anderer Geldmittel oder kein Tauschhandel und ihre Nutzung ist strengstens untersagt. Die Gesellschaft distanziert sich stark von solchen Handlungen. Basierend auf der Meinung der wichtigsten professionellen Quellen stellen wir Folgendes fest:

„Die Gesellschaft ist weder im Rahmen des Apesyto System Ownership Loyalty-Programms (GP Platform) noch einer anderen Geschäftsstruktur berechtigt, durch die Ausgabe von Wertpapieren, insbesondere Aktien, Anleihen und Aktienoptionen, öffentliche Mittel aufzunehmen oder anzunehmen.“

II. Grundsätze

Rechtliche Verpflichtungen des Partners

Die Partner sind Einzelpersonen oder Selbstständige. Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Partnern gilt als Agenturvertrag, bei Abschluss des Vertrages wird kein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen hergestellt. Der Partner ist unabhängig und persönlich für die Zahlung aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, Steuer oder andere Beiträge von der an den Partnern zu zahlenden Provision (oder auf anderem Titel gezahlten Betrag) abzuziehen, es sei denn, der Abzug von Steuern oder Beiträgen ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Partner ist selber verantwortlich für seine Registrierung im Sozialversicherungs- und Steuerregister. Der Partner ist verpflichtet, die mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten und Aufwendungen (z. B. Reisekosten, Mahlzeiten, Bürokosten usw.) selbst zu tragen, und der Partner übernimmt auch das mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene (Geschäfts-) Risiko.

Meldung eines Verstoßes gegen die AVB

Wenn der Partner feststellt, dass ein anderer Partner gegen die Bestimmungen der AVB verstößt, ist er verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich nachprüfbar über den Verstoß zu informieren (unter Angabe des Verstoßes und der betroffenen Person). Verhaltensweisen oder Aktivitäten, die gegen die Bestimmungen der AVB verstoßen, können den guten Ruf der Gesellschaft und die Arbeit und die finanzielle Entwicklung der Partner gefährden.

Einhaltung der örtlichen Gesetzgebung:

Der Partner ist verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeit die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Rechtsfähigkeit:

Der Partner der Gesellschaft kann nur eine erwachsene, handlungsfähige Person über 18 Jahre oder ein vom zuständigen Registrierungsgericht registriertes Unternehmen sein, dessen Fähigkeit, Verträge abzuschließen und zu veräußern und zu erwerben, nicht eingeschränkt ist. Für seine Erklärungen ist keine behördliche Genehmigung oder Zustimmung Dritter erforderlich.

III. Zustandekommen vom Partnerstatus

Der Status des Partners wird durch den Abschluss eines Vertrags zwischen der Gesellschaft und dem Partner festgelegt. Zur Vertragsunterzeichnung ist eine Registrierung erforderlich. Ins System der Gesellschaft kann nur mit Hilfe eines (bereits registrierten) Partners (Community-Mitglied), des sogenannten „Sponsors“, durch Eingabe seines Registrierungscodes (ID-Nummer) eingetragen werden. Jeder Partner (Community-Mitglied) hat eine Identifikationsnummernfolge, die als „ID“ -Nummer bezeichnet wird. Um den Vertrag abzuschließen, muss der potenzielle Partner das sogenannte Anmeldeformular ausfüllen. Das Senden des Registrierungsformulars an die Gesellschaft bedeutet auch, dass der Partner die auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten AVB (deren Anhänge) gelesen und akzeptiert hat und sich auch damit einverstanden erklärt, dass die Gesellschaft die AVB und andere Bestimmungen einseitig, zum von ihm bestimmten Zeitpunkt ändert. Wenn die Gesellschaft die Registrierung gegenüber dem Partner aufgrund des vom Partner gesendeten Registrierungsformulars bestätigt, wurde der Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Vertrages muss der Partner seine Kaufverpflichtung aus dem „Vergütungsplan“ erfüllen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag wird zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die Gesellschaft macht Sie darauf aufmerksam, dass der Antragsteller (potenzieller Partner) bei der Registrierung nur echte Daten angeben kann. Wenn der Antragsteller auf dem Registrierungsformular falsche Angaben angibt und die Gesellschaft dies später erfährt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Position des Partners (einschließlich Registrierung) zu kündigen, wodurch der Vertrag automatisch gekündigt wird – sofern nicht anders angegeben.

IV. „MEMBER” Club Card, „PREMIUM” Club Card, „ELITE” Club Card

Die Gesellschaft informiert den Partner darüber, dass die für die Abrechnung und Zahlung der Provision im Rahmen des „Vergütungsplans“ erforderliche Clubkarte laut der auf der Website apesyto.com verfügbaren Informationen zu kaufen ist.

Mit der Clubrabattkarte (50-150-350-500-1500-3500-5000-7500-10000 Euro), die auf der Website apesyto.com erworben werden kann, bietet den Zugang zu den mit der Gesellschaft vertraglich vereinbarten Webshops oder zum Angebot von Web-Interfaces von Dienstanbietern mit einem großen Rabatt zu nutzen.

V. Pflichten und Rechte der Vertragsparteien

Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Partner über die geltenden Vorschriften, relevanten Informationen zum Thema der Aktivitäten und Dienstleistungen der Gesellschaft und über seine Erfahrungen bei der Förderung von Geschäftstätigkeiten auf der Website apesyto.com auf dem Laufenden zu halten.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Partner die Provision laut „Vergütungsplan“, der einen untrennbaren Anhang zu diesen AVB bildet – auf die angegebene Weise und rechtzeitig zu zahlen, falls der Partner die darin bestimmten Bedingungen und die anderen darin angegebenen Bedingungen erfüllt. Die Gesellschaft informiert den Partner darüber, dass bei Zahlung der Provision per Banküberweisung die Bankgebühr vom Partner getragen wird, deren Betrag die Gesellschaft von der zu zahlenden Provision abziehen kann. Voraussetzung für die Zahlung der Provision per Überweisung ist, dass sich der Partner mit den im WebOffice hochzuladenden Unterlagen nachweist und die Überweisung beantragt, und die für die Überweisung erforderlichen Daten einreicht. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Überweisung ca. 10 Tage dauern wird.

Der Partner verpflichtet sich, die ihm bekannten Daten über die Gesellschaft und über die von ihm gesponserten Partner und Kandidaten sowohl während der Vertragslaufzeit als auch danach gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu behandeln. Der Partner darf die von ihm verwalteten Daten und Datenbanken während der Vertragslaufzeit oder danach ohne schriftliche Zustimmung der interessierten Parteien nicht an Dritte weitergeben.

Der Partner ist verpflichtet, den guten Ruf der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Die Vertragsparteien erklären, dass der Partner weder während noch nach der Vertragslaufzeit berechtigt ist, im Namen der Gesellschaft eine rechtliche Erklärung abzugeben.

Der Partner muss sicherstellen, dass er seine Aktivitäten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen ausführt.

Der Partner ist verpflichtet, an den von der Gesellschaft organisierten Schulungen und Motivationsschulungen teilzunehmen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Übermittlung von Informationen in der von der Gesellschaft festgelegten Weise erfolgen muss.

Der Partner hat Anspruch auf eine Provision gemäß den Bestimmungen des „Vergütungsplans“, der diesen AVB beigefügt ist. Der Partner hat Anspruch auf Sponsoring-Aktivitäten gemäß den Bestimmungen des „Vergütungsplans“.

Der Partner ist verpflichtet, über die Änderung seiner Daten und Kontaktdaten die Gesellschaft spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Änderung nachprüfbar zu informieren. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Gesellschaft nicht für Schäden haftet, die aus falschen, unwahren Daten resultieren, die der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden.

VI. Datenschutz

Bei der Verwaltung der Daten des Partners handelt die Gesellschaft gemäß den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Offenlegung von Daten von öffentlichem Interesse sowie zu bestimmten Fragen der Dienste des elektronischen Handels und der Dienste der Informationsgesellschaft.

Die Gesellschaft verarbeitet und speichert die Daten, die ihr vom Partner während oder im Zusammenhang mit der Registrierung zur Verfügung gestellt wurden, und nutzt sie nur, um den Vertrag zu erfüllen und die Bedingungen des abgeschlossenen Vertrags sicherzustellen.

Die Gesellschaft verarbeitet die vom Partner bereitgestellten Daten zu anderen als den oben genannten Zwecken, z. B. zum Versenden elektronischer Werbung und Newsletter, nur unter Angabe des Zwecks der Datenverarbeitung und mit vorheriger, absichtlicher Zustimmung der Person, deren Daten verwaltet werden.

Die Gesellschaft gibt die Daten des Partners für den Zweck und den Umfang, der für die Vertragserfüllung erforderlich ist, nur an einen Dritten weiter, der während der Vertragserfüllung als sein Mitwirkender auftritt, dem der Partner durch Akzeptieren der AVB zustimmt.

Die Gesellschaft schützt die vom Partner bereitgestellten Daten mit geeigneten Software- und Hardwaretools, insbesondere vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Übertragung, Offenlegung, Löschung oder Zerstörung sowie vor versehentlicher Zerstörung und Beschädigung.

VII. Maßnahmen, die die Gesellschaft im Falle einer rechtswidrigen Vertragsverletzung des Partners ergreifen kann

Wenn der Partner gegen die Bestimmungen der AVB verstößt, dh. nicht vertragsgemäß handelt oder sein Verhalten rechtswidrig ist, sein Geschäftsverhalten nicht dem Ethikkodex entspricht, kann die Gesellschaft aufgrund einer einseitigen Entscheidung die folgenden Sanktionen gegen den Partner verhängen:

schriftliche Warnung,

kann vom Partner verlangen, das Verhalten unter Verstoß gegen die AVB oder die einschlägigen Gesetze, die nicht dem Ethikkodex entsprechen, unverzüglich einzustellen,

aussetzung oder sofortige Kündigung des Vertrages,

Maßnahmen ergreifen, die nach den Bestimmungen der AVB oder den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig sind,

Ergreifen von Maßnahmen, die die Gesellschaft als angemessen erachtet, um Schäden zu beheben oder zu verhindern, die teilweise oder vollständig infolge des Verstoßes des Partners gegen die AVB oder die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entstanden sind.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Partner bei Aussetzung des Partnerschaftsvertrags nach Ermessen der Gesellschaft nicht berechtigt ist, seine Geschäftstätigkeit während der Dauer der Aussetzung fortzusetzen, und dass die Gesellschaft berechtigt ist, die bis zum Datum der Aussetzung nicht bezahlte Provision des Partners (maximal 30 Tage lang) zurückzuhalten.

Wenn die Gesellschaft den Vertrag aufgrund einer rechtswidrigen Vertragsverletzung des Partners kündigt, kann die Gesellschaft die Provisionen des verletzenden Partners für den Zeitraum zurückhalten, während das Verhalten des Partners untersucht wird. Wenn die Gesellschaft oder ein Dritter aufgrund einer Vertragsverletzung oder eines rechtswidrigen Verhaltens des Partners Schaden erleidet, hat der Partner während des Untersuchungszeitraums keinen Anspruch auf eine ihm zustehende Provision, bis das Gerichtsurteil die Höhe des Schadens festlegt, der dem Unternehmen oder einem Dritten entstanden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, rechtliche und / oder behördliche Maßnahmen zu ergreifen, um die auf diese Weise entstandenen Schäden und Kosten zu erstatten.

Die Vertragsparteien erklären, dass sie verpflichtet sind, die Haftungsregeln aufgrund der Zurechenbarkeit für Schäden auf ihr Rechtsverhältnis anzuwenden.

VIII. Verzug

Bei höherer Gewalt haftet die Gesellschaft nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung. Höhere Gewalt ist jeder Umstand, der es der Gesellschaft unmöglich macht oder erheblich erschwert, seinen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere Streiks, andere (kollektive) Arbeitskonflikte, Aufstände, Kriege, Brände, Todesfälle, Beschränkungen der Bezugsquellen einer Partei oder Gesetzesänderungen.

IX. Verzichtserklärung

Im Falle einer Vertragsverletzung des Partners gilt eine Verzichtserklärung der Gesellschaft nicht als Verzicht auf den Schadensersatzanspruch der Gesellschaft im Zusammenhang mit anderen Vertragsverletzungen des Partners oder anderer Partner in demselben Gegenstand. Die Verzichtserklärung ist nicht als Verzicht der Gesellschaft auf die künftige Anwendung der verletzten Vertragsbestimmung, der vertraglichen Verpflichtung der Partner nach der einschlägigen Bestimmung, zu verstehen.

Das mögliche Verhalten der Gesellschaft, nach dem sie ihr Recht zur Durchsetzung eines Anspruchs aufgrund einer von einem Partner begangenen Vertragsverletzung nicht oder nur verspätet ausübt, gilt nicht als Verzicht der Gesellschaft auf die vertragliche Verpflichtung der Partner gemäß der einschlägigen Bestimmung.

X. Haftungsbeschränkung

Der Partner erklärt, dass ihm bekannt ist, dass die Gesellschaft, ihr Rechtsnachfolger, ihre Mitglieder, leitende Angestellten, Mitarbeiter, Einzelpersonen oder Geschäftseinheiten mit einer vertraglichen Beziehung zur Gesellschaft oder ihrem Nachfolger (einschließlich aller gewinnorientierten und gemeinnützigen Vereinigungen) haften weder vertraglich noch deliktbezogen für indirekte, direkte, klebende Schäden, oder Folgeschäden aus unerlaubter Handlung, für entgangenen Gewinn oder für andere Verluste des Partners, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • wenn der Partner gegen die AVB verstoßen hat,
  • wenn der Schaden auf das Geschäftsrisiko zurückzuführen ist, das sich aus den Aktivitäten der Gesellschaft ergibt,
  • wenn die Ursache des Schadens darin besteht, dass der Partner der Gesellschaft ungenaue oder unwahre Daten oder Informationen zur Verfügung gestellt oder die Daten oder Informationen verspätet übermittelt hat,
  • wenn die Ursache des Schadens darin besteht, dass ein Partner der Gesellschaft keine Informationen oder Daten zur Verfügung stellt, die für die Verwaltung der Gesellschaft relevant sind.
XI. Schreibfehler

Die Gesellschaft kann nicht für Rechtschreibfehler oder Fehler auf seiner offiziellen Website haftbar gemacht werden, wenn trotz dieser Fehler kann die korrekte Interpretation aus dem Inhalt des Textes abgeleitet werden.

XII. Beschwerden

Wenn der Partner Ansprüche oder Forderungen im Zusammenhang mit der Provision oder der Erfüllung anderer Verpflichtungen der Gesellschaft hat, muss er diese innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch innerhalb von 45 Tagen nach dem Eintreten des Umstands, auf dem der Anspruch oder Anspruch beruht, schriftlich bei der Gesellschaft geltend machen, durch den Help Desk, das im WebOffice erreichbar ist. Die Gesellschaft haftet nur für Fehler, Auslassungen und Ansprüche des Partners, die der Partner der Gesellschaft innerhalb des oben genannten Zeitrahmens und auf die oben beschriebene Weise mitteilt, es sei denn, sie sind auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten der Gesellschaft zurückzuführen.

XIII. Beendigung des Rechtsverhältnisses

Der Vertrag wird beendet:

  • mit einer Kündigung,
  • im gegenseitigen Einvernehmen,
  • beim Tod einer Partei oder Kündigung ohne oder mit Rechtsnachfolger,
  • durch den Verkauf der Position.

Die Vertragsparteien erklären, dass der Partner berechtigt ist, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Er ist verpflichtet, seine Kündigung schriftlich mitteilen und über den Helpdesk an die Gesellschaft senden.

Die Vertragsparteien erklären, dass die Gesellschaft berechtigt ist, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Partner gegen seine Verpflichtungen aus diesen AVB und den damit verbundenen Vorschriften verstößt oder ein Geschäftsverhalten aufweist, auf dessen Grundlage die Gesellschaft das Rechtsverhältnis nicht aufrechterhalten soll. Als ein solches Geschäftsverhalten gilt z.B.: Verbreiten des schlechten Rufs der Gesellschaft, negative Bewertung des Apesyto-Systems, ungenaue, falsche Informationen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gesellschaft, Verstoss gegen die Datenschutzbestimmungen, unbefugte Verwendung des Namens der Gesellschaft oder des Namens und des Logos des Apesyto-Systems, Einstellung oder Einschränkung der Rechtsfähigkeit, Missbrauch in Verbindung der Geschäftstätigkeit (siehe Ethikkodex), Verletzung von Wettbewerbsbeschränkungen usw. Die Vertragsparteien erklären, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, die Kündigung dieses Absatzes schriftlich niederzulegen, den Grund für die Kündigung aufzuzeichnen und die Kündigung an die verfügbare E-Mail-Adresse des Partners zu senden.

Im Falle einer Kündigung des Vertrages haben die Vertragsparteien spätestens 30 Tage nach der Kündigung ihre Rechnungen miteinander zu begleichen. Der Partner hat bis zum Datum der Auflösung Anspruch auf die Provision. Die Gesellschaft zahlt die dem Partner zustehende Provision innerhalb von 8 Tagen nach Abrechnung an den Partner. Die Vertragsparteien erklären, dass die Abrechnung gemäß diesem Absatz den möglichen Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung oder Entschädigung gegen den Partner nicht beendet.

Wenn der Vertrag aufgrund des Todes des Partners aufgelöst wird (im Falle einer juristischen Person deren Kündigung durch Rechtsnachfolge), zahlt die Gesellschaft dem Erben des Partners oder seinen Rechtsnachfolgern die Provision, die bis zum Datum der Kündigung zusteht, innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingang des Nachlassbeschlusses, bzw.der rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsnachfolger. Wenn der zertifizierte Erbe oder Rechtsnachfolger des Partners beabsichtigt, die Aktivitäten des verstorbenen, gekündigten Partners fortzusetzen, kann er dies tun, ohne die Position des verstorbenen, gekündigten Partners zu verlieren. Der Erbe, der Rechtsnachfolger ist verpflichtet, über diese Absicht die Gesellschaft innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des endgültigen Beschlusses über die Übertragung der Rechtsnachfolge zu informieren. Wenn der Erbe oder Rechtsnachfolger die in diesem Absatz beschriebene schriftliche Absichtserklärung an die Gesellschaft sendet oder übergibt, überträgt die Gesellschaft die jeweilige Position an den Namen des Erben oder des Rechtsnachfolgers. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer einseitigen schriftlichen Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der unten angegebene Grund vorliegt: er hat den Status einer Führungskraft bei einem Mitbewerber als konkurrierender Wirtschaftsunternehmen.

Wenn der Erbe oder Nachfolger seiner Verpflichtung zur Bestätigung und Benachrichtigung nicht fristgerecht nachkommt, so ist die Gesellschaft berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Wenn der Vertrag aufgrund der Kündigung des Partners ohne Rechtsnachfolger aufgelöst wird, zahlt die Gesellschaft den Rechteinhabern gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Provision, bis zum rechtskräftigen Beschluss über die Kündigung ohne Rechtsnachfolger zusteht.

Die Vertragsparteien legen fest, dass der Verkauf der Partnerposition der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft bedarf. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Zustimmung auf einer einseitigen Entscheidung der Gesellschaft beruht, sie ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu rechtfertigen. Die Vertragsparteien erklären, dass der Partner verpflichtet ist, die Gesellschaft schriftlich über die Absicht zu informieren, die Position zu verkaufen, einschließlich der Übermittlung der Daten des empfangenden Partners und der Präsentation des potenziellen Partners, indem er ein von der Gesellschaft systematisiertes Dokument ausfüllt und von der Website des Unternehmens herunterlädt und durch den HelpDesk einreicht. Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Partner innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung des Partners eine schriftliche Mitteilung über die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung zu senden. Wenn die Gesellschaft die Zustimmung verweigert, bleibt diese Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Partner in Kraft. Wenn die Gesellschaft dem Antrag des Partners zum Verkauf der Position zustimmt, ersetzt der empfangende Partner den übertragenden Partner. Der empfangende Partner ist verpflichtet, die Verpflichtungen des übertragenden Partners zu erfüllen, und erachtet die bei der Gesellschaft geltenden Vorschriften als für sich selbst bindend.

Die Kosten für das Umschreiben und den Verkauf der Position trägt der Partner, der die Position überträgt.

XIV. Verjährung

Die Vertragsparteien legen fest, dass der Partner berechtigt ist, seine Ansprüche gegen die Gesellschaft mit einer Verjährungsfrist von 60 Tagen geltend zu machen.

XV. Ungültigkeit

Die Vertragsparteien legen fest, dass, wenn eine zwischen ihnen geschlossene Bestimmung des Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden soll, die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen getrennt vom Rest des Vertrags behandelt werden, als ob diese Bestimmungen niemals Bestandteil des Vertrags gewesen wären, und dass diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen.

XVI. Verbote, Einschränkungen

Der Partner ist zu selbständige Marketingaktivitäten nicht berechtigt und darf in keinem Medium oder Forum Aussagen im Namen der Gesellschaft oder über die Gesellschaft machen.

Der Partner ist nicht berechtigt, Material oder Präsentation im Zusammenhang mit der Gesellschaft ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft auf eine öffentliche Video-Sharing-Website hochzuladen.

Cross-Alignment: dem Partner ist es untersagt, Geschäftsinformationen mit einem Partner auszutauschen, der sich in einem anderen Zweig des Propellersystems befindet.

Ein Partner darf eine Position nur auf einer Ebene kaufen, die unter seiner eigenen Position liegt.

Es ist verboten, eine Position zum Verkauf auf öffentlichen Seiten, auf den Seiten der Gesellschaft, in Form von Werbung oder auf andere öffentliche Weise anzubieten. In diesem Fall wird die Gesellschaft die Position des Partners kündigen.

Sponsorenwechsel: Wenn sich der Partner unter einem anderen Sponsor als seiner eigenen Sponsorenlinie erneut registrieren möchte, kann er dies tun, indem er 6 Monate lang ohne Aktivität in der Gesellschaft ausführt. Nach 6 Monaten hat er die Möglichkeit, sich erneut beim Sponsor seiner Wahl zu registrieren.

XVII. Sonstige- und Schlussbestimmungen

Der Zugriff des Partners auf die Website setzt voraus, dass der Partner über technische und rechtliche Kenntnisse des elektronischen Geschäftsverkehrs verfügt. Die Gesellschaft haftet nicht für Fehler, die dem IT- oder Telekommunikationsunternehmen wie einem Internetdienstanbieter oder dem Mangel an diesem Wissen oder des Mangels an elektronischen Produkten zuzuschreiben sind. Der Partner ist verpflichtet, die auf seinem Computer gespeicherten Daten zu schützen.

Für das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Partner gilt das Recht der Europäischen Union. Eventuell auftretende Streitigkeiten müssen von den Parteien in erster Linie durch Verhandlungen und Schlichtung beigelegt werden.

Bei Nichtbeachtung ist jedoch ausschließlich das Gericht des Sitzes des Verkäufers für die einvernehmliche Durchführung des Rechtsstreits in diesem Vertrag zuständig, abhängig vom Wert des Rechtsstreits.

In Angelegenheiten, die in diesen AVB nicht geregelt sind und bei ihrer Auslegung, bzw. Erfüllung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union.